Versicherungspflichtgrenze-Tracker

Wann ändert sich die Versicherungspflichtgrenze?

Der JAEG-Zyklus: Wann die neuen Werte kommen, wie sie berechnet werden und wann du deinen Status prüfen solltest.

Der jährliche JAEG-Zyklus

Die Versicherungspflichtgrenze wird jedes Jahr zum 1. Januar angepasst. Die neuen Werte werden typischerweise im November oder Dezember des Vorjahres durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung bekannt gegeben.

Für 2026 wurden die Werte am 29. November 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (SV-RechengroessenVO 2026).

Wann du prüfen solltest

November/Dezember

Neue JAEG wird veröffentlicht. Prüfen ob du im Folgejahr versicherungsfrei wirst — oder herausfällst.

Wichtigster Zeitpunkt!

Januar

Grenzwerte treten in Kraft. Bei Gehaltserhöhung zum neuen Jahr sofort Status prüfen.

Bei Gehaltsänderung

Jede Gehaltserhöhung, Beförderung oder Stundenänderung kann den PKV-Status kippen.

Wie wird die JAEG berechnet?

Die Anpassung erfolgt nach der Lohnentwicklung des Vorjahres (§ 160 SGB VI). Konkret: Die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) des Statistischen Bundesamts.

Das bedeutet: Wenn die Löhne 2025 um 4,5% gestiegen sind, steigt die JAEG 2027 um etwa diesen Prozentsatz. Die Bundesregierung hat dabei einen gewissen Spielraum, rundet aber üblicherweise auf glatte Euro-Beträge.

Historie der JAEG-Steigerungen

Jahr JAEG Steigerung Besonderheit
202677.400 EUR+4,9%Stärkster Anstieg seit 2024
202573.800 EUR+6,5%Aufholeffekt nach 2022/2023
202469.300 EUR+9,7%Rekord-Steigerung
202366.600 EUR+3,5%Moderater Anstieg
202264.350 EUR0,0%Eingefroren (Corona)

Daten: § 6 SGB V, jährliche SV-RechengroessenVO. Steigerung = Veränderung der allgemeinen JAEG zum Vorjahr.

Achtung: Rückwirkender Herausfall

Wenn dein Gehalt 2025 zwischen 73.800 EUR und 77.400 EUR lag, warst du 2025 versicherungsfrei, bist es 2026 aber nicht mehr. Die JAEG ist um 4,9% gestiegen — stärker als viele Gehaltserhöhungen.

In diesem Fall: Sofort bei der Krankenkasse melden. Die GKV-Pflicht beginnt rückwirkend zum 1. Januar. Wer das ignoriert, riskiert Nachzahlungen und ein ungeplantes GKV-Pflichtverhältnis.

Tipp: Trag dir November in den Kalender ein. Wir schicken dir auch eine Erinnerung, wenn die neuen Werte da sind — einfach den Tracker jetzt prüfen und "Jährlich erinnern" klicken.